Führerscheinklassen

Die neuen Fahrerlaubnisklassen ab den 19.01.2013.

Klasse B

Klasse B 18 / BF 17*  Jahre

Kein Vorbesitz       
Einschluss: AM und L

Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A -

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

* Begleitetes Fahren und während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Klasse BE

Klasse BE 18/ BF 17* Jahre

Vorbesitz Kl. B      
Einschluss: Keine

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

* Begleitetes Fahren und während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer.

Klasse B96

Klasse B 96 18 / BF 17* Jahre

Vorbesitz Kl. B  
Einschluss: Keine

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.