Führerscheinklassen

Die neuen Fahrerlaubnisklassen ab den 19.01.2013.

Mofa

maximal 25 km/h,
einsitzig, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Mindestalter 15 Jahre

Theoretische Ausbildung
6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs

In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
oder:
Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden.

Praktische Ausbildung
90 Minuten Grundausbildung
unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

Theoretische Prüfung
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.

Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung.