Führerscheinklassen

Die neuen Fahrerlaubnisklassen ab den 19.01.2013.

Klasse D

Klasse D 24 Jahre

Vorbesitz. Kl. B                 
Einschluss: D1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Bei Erteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten BfF sowie eine Bescheinigung eines Arztes oder Zeugnis eines Augenarztes. Nach jeweils nach 5 Jahren Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung. Bei einer Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus, muss zusätzlich die Eignung wie bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.

Klasse DE

Klasse DE 24 Jahre

Vorbesitz Kl. D        
Einschluss: BE, D1E, sowie C1Esofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Befristet wie D

Klasse D1

Klasse D1 21 Jahre

Vorbesitz Kl. B        
Einschluss: Keine

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 Meter beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Befristet wie D

Klasse D1E

Klasse D1E 21 Jahre

Vorbesitz Kl. D1      
Einschluss: BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Befristet wie D