Führerscheinklassen

Die neuen Fahrerlaubnisklassen ab den 19.01.2013.

Klasse T

Klasse T 16 / 18 Jahre

Kein Vorbesit        
Einschluss: L

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

16 Jahre bei 40 Km/h (bbH)
18 Jahre bei 60 Km/h (bbH)

Klasse L

Klasse L 16 Jahre

Kein Vorbesitz       
Einschluss: Keine

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Befristungen: Führerscheine die ab dem 19.Januar 2013 ausgestellt werden, werden auf 15 Jahre befristet. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen.
Befristungen der C- und D-Klassen bleiben unberührt.